Allgemeine Geschäftsbedingungen

der Speicher Barth GmbH (Beherbergungsvertrag)

 § 1 Vertragsgegenstand

Gegenstand des Vertrages ist die mietweise Überlassung von Appartements/Hotelzimmern zur Beherbergung, sowie alle weiteren, für den Gast erbrachten Leistungen durch die Speicher Barth GmbH, im folgenden Hotel genannt. Der vertragliche Leistungsumfang ergibt sich aus den weiteren Bestimmungen dieses Vertrages.

 § 2 Pflichten des Gastgebers

Das Hotel -Speicher Barth- ist verpflichtet, dem Gast in der umseitig benannten Zeit ein Appartement/ Hotelzimmer, der von dem Gast gebuchten Kategorie bereitzustellen.
Dem Hotel – Speicher Barth – steht es frei, ein Appartement/Hotelzimmer höherer Qualität bereitzustellen, ohne dass es einer Zustimmung des Gastes bedarf.
Bei schuldhafter Nichtbereitstellung eines Zimmers ist das Hotel -Speicher Barth- dem Gast gegenüber zum Schadensersatz in Höhe des vereinbarten Beherbergungsentgelts verpflichtet, sofern dieses bereits entrichtet wurde.

 § 3 Pflichten des Gastes

Der Gast ist verpflichtet, die vertragliche Leistung anzunehmen und das vereinbarte Entgelt für die Zimmer Überlassung sowie die von ihm in Anspruch genommenen Leistungen zu zahlen. Im Falle der Nichtanreise oder eines vorzeitigen Reiseabbruchs ist der Gast verpflichtet, den vereinbarten Buchungspreis abzüglich der ersparten Aufwendungen von 30% zu zahlen.
Stornierungen bis zum Tage der Anreise 16 Uhr sind kostenfrei, ab dem Tag der Anreise 16 Uhr werden 80 % des Logispreises fällig. Für die angebotenen und angenommen Arrangements gelten gesonderte Stornierungsbedingungen:

Bis 30 Tage vor Anreise                                                                -kostenfrei-

Bis 14 Tage vor Anreise                                                                 50% des Arrangement Preises

Ab dem 7. Tag vor Anreise                                                            80% des Arrangement Preises

Stornierungen müssen grundsätzlich in schriftlicher Form erfolgen.

Der Gast ist verpflichtet, den Gastgeber unverzüglich und unaufgefordert darüber in Kenntnis zu setzen, wenn der von ihm angestrebte Zweck des Aufenthaltes – sei es auf Grund seines politischen, religiösen oder sonstigen Charakters – dazu geeignet ist, öffentliches Interesse hervorzurufen oder Belange der Speicher Barth GmbH zu beeinträchtigen.
Hat der Gast eine Leistung erhalten und besteht ein Grund zur Reklamation, hat er diese unverzüglich, spätestens jedoch beim Check-Out, dem Gastgeber anzuzeigen. Bei verzögerter Anzeige verwirkt der Gast seinen Anspruch auf Nacherfüllung oder Minderung.

Der Gast ist verpflichtet, Haustiere bei einer Reservierung mit anzumelden. Wird das Haustier in der Reservierung nicht mit angemeldet, behält sich die Hotel Speicher Barth GmbH das Recht vor, die Bereitstellung des reservierten Zimmers zu verweigern. Für die Beherbergung des Hundes wird ein Entgelt von 20,00 € pro Nacht berechnet, welches beim Check-Out beglichen werden muss.

§ 4 Bereitstellung der Appartements/ Hotelzimmer

Der Gast hat keinen Anspruch auf die Bereitstellung eines bestimmten Appartements/Hotelzimmers.
Vorbehaltlich gesonderter Vereinbarung stehen dem Gast die gebuchten Appartements/Hotelzimmer ab 15:00 Uhr des Anreisetages (Check-In-Time) zur Verfügung. Ein Anspruch auf frühere Bereitstellung besteht nicht. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, hält das Hotel reservierte Zimmer bis 18 Uhr frei. Danach steht es dem Hotel frei, Zimmer anderweitig zu vergeben.
Die Zimmerrückgabe hat bis spätestens 10:00 Uhr des Abreisetages (Check-Out-Time) zu erfolgen. Nach Absprache mit der Speicher Barth GmbH kann die Abreise verlängert werden.
Wird die Abreisezeit von beiden Parteien auf 16 Uhr verlängert wird ein Entgelt von 100% des Logispreises fällig.
Die Staffelung der Abreisezeiten lautet wie folgt:
– bis 11 Uhr nur nach Absprache kostenfrei
– von 11 – 12 Uhr werden 30 % des Logisbetrages fällig
– von 12 – 13 Uhr werden 50 % des Logisbetrages fällig
– von 13 – 14 Uhr werden 70 % des Logisbetrages fällig
– von 14 – 15 Uhr werden 80 % des Logisbetrages fällig
– von 15 – 16 Uhr werden 90 % des Logisbetrages fällig
– ab 16 Uhr werden 100 % des Logisbetrages fällig

Der Check-Out kann nur nach vorheriger Absprache verlängert werden!

Die Unter- oder Weitervermietung sowie die Nutzung zu einem anderen, als den vereinbarten Zweck sind nicht zulässig. Soweit dem Kunden ein Stellplatz auf dem Hotelparkplatz zur Verfügung gestellt wird, begründet dies keine vertraglichen Verpflichtungen des Hotels. Auf dem gesamten Hotelgelände gilt die StVO.

Bei anderen bestellten Leistungen wie Raumieten oder anderen vereinbarten Umsätzen -z.B. bei Veranstaltungen- gelten nachstehende Bedingungen:

Der Kunde / Besteller der Veranstaltung hat dem Hotel soweit nicht anders vereinbart, spätestens 2 Werktage vor der Leistungserbringung die Anzahl der Teilnehmer mitzuteilen. Kommen weniger Teilnehmer als vereinbart, hat der Kunde /Gast / Besteller der Veranstaltung gemäß der vereinbarten Anzahl Zahlung zu leisten. Rücktritt vom Vertrag- Gastronomische Leistungen können bis 14 Tage vor der Veranstaltung kostenfrei storniert werden. Vereinbarte Raummieten werden wie reservierte Zimmer berechnet.

§ 5.1. Beherbergungsentgeld

Die vereinbarten Preise schließen die gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Eine Erhöhung der Mehrwertsteuer nach Vertragsabschluss geht zu Lasten des Kunden.

Ab einem Betrag von 300,00 € ist eine Anzahlung in Höhe von 30 %, ausgewiesen auf der Reservierungsbestätigung, 14 Tage nach Erhalt dieser fällig. Wird die vereinbarte Anzahlung nicht fristgerecht geleistet ist die Speicher Barth GmbH zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
Das verbleibende Beherbergungsentgelt ist bei Abreise fällig. Wird eine gesonderte Rechnungsstellung vereinbart, ist diese binnen 7 Tagen nach Zugang fällig. Darüber hinaus kann der Gastgeber die jeweils aufgelaufenen Forderungen jederzeit fällig stellen.
Eine Aufrechnung kann nur gegen unstreitige und rechtskräftige Forderungen des Gastes erfolgen.

Bei Zahlungsverzug ist die Hotel Speicher Barth GmbH berechtigt, für den ausstehenden Rechnungsbetrag Zinsen in Höhe von 5% über den jeweiligen Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank zu verlangen Für jede Mahne nach Verzugseintritt kann das Hotel Speicher Barth eine Mahngebühr von mindestens 5,00€ erheben.

Erfüllungs – und Zahlungsort ist der Sitz des gebuchten Hotels.

§ 5.2. Fremdleistungen

Neben den Hotelleistungen können dem Kunden Fremdleistungen vermittelt werden, z.B. Sportkurse, Besuche von Veranstaltungen, Schifffahrten, sowie Ausflüge usw. Fremdleistungen werden nicht vom Hotel duchgeführt, sondern von Dritten (Leistungserbringern) in eigener Verantwortung erbracht.

Einzelne Angebote der Arrangements können Änderungen unterliegen. Bei Änderungen ist das Hotel bemüht, gleichwertigen Ersatz zu beschaffen. Sollte eine durch das Hotel im Rahmen eines Arrangements angebotene Leistung Dritter nicht erbracht werden können, wird diese Leistung im Paket nicht berechnet. Werden von uns angebotene Termine durch den Gast nicht in Anspruch genommen, gilt die Leistung als erbracht.

§ 6 Verwahrung von Sachen des Gastes

Die Speicher Barth GmbH bewahrt gefundene Sachen des Gastes 4 Wochen lang auf. Die Speicher Barth GmbH haftet jedoch nicht für Beschädigung oder Untergang gefundener Sachen. Der Gast ist berechtigt, solche Sachen jederzeit bei der Speicher Barth GmbH heraus zu verlangen. Verlangt der Gast die Zusendung gefundener Sachen, geschieht dies auf Kosten des Gastes. Nach Ablauf von 4 Wochen darf die Speicher Barth GmbH die Sachen vernichten.

Die Aufbewahrung von Wertsachen kann im Hotelsafe erfolgen. Das Hotel empfiehlt von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen.

 § 7 Rücktritt

Der Rücktritt des Gastes von diesem Vertrag bedarf einer schriftlichen Zustimmung der Speicher Barth GmbH. Erfolgt diese nicht, hat der Gast das vereinbarte Beherbergungsentgelt auch dann zu zahlen, wenn er die vertraglich vereinbarte Leistung nicht in Anspruch nimmt. Dies gilt nicht, wenn die Speicher Barth GmbH es schuldhaft unterlassen hat, eine Zustimmung zu erteilen. Die Speicher Barth GmbH kann die Zustimmung nur unter Rücksichtnahme auf die Interessen des Gastes verweigern.
Ein Zahlungs- oder Schadensersatzanspruch der Speicher Barth GmbH entsteht nicht, wenn ein kostenloser Rücktritt vereinbart wurde und der Gast innerhalb des vereinbarten Termins den Rücktritt erklärt hat.
Bei vom Kunden nicht in Anspruch genommenen Zimmern hat die Speicher Barth GmbH neben dem Abzug ersparter Aufwendungen etwaige Einnahmen aus anderweitiger Vermietung anzurechnen.
Die Speicher Barth GmbH kann einen aus dem Rücktritt entstandenen Schaden pauschalisieren. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass kein Schaden entstanden ist oder der Speicher Barth GmbH entstandene Schaden niedriger ist, als die geforderte Pauschale.
Die Speicher Barth GmbH ist nur beim Vorliegen eines sachlich gerechtfertigten Grundes zum Rücktritt berechtigt. Die Hotel Speicher Barth GmbH ist berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag zurückzutreten, beispielsweise wenn höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen, Zimmer unter irreführenden oder falschen Angaben wesentlicher Tatsachen, z.B. den Hotelgast oder den Zweck betreffend, gebucht wurden sowie wenn das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Hotelleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder den Ruf des Hotels gefährden können. Ist der Rücktritt des Hotels berechtigt, hat der Kunde/Gast keinen Anspruch auf Schadenersatz.

§ 8 Haftungsbeschränkung und Verjährung

Die Speicher Barth GmbH haftet für ihre Verpflichtungen aus dem Vertrag.
Im nicht leistungstypischen Bereich ist die Haftung der Speicher Barth GmbH für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen ausgeschlossen, soweit diese keine vertragswesentlichen Pflichten betreffen. Dies gilt nicht bei Verletzungen des Körpers, der Gesundheit und des Lebens, hierbei ist die Haftung in jedem Fall unbeschränkt. Auch bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz ist die Haftung weder beschränkt noch ausgeschlossen. Diese Haftungsregelung gilt auch für Pflichtverletzungen der Erfüllungsgehilfen der Speicher Barth GmbH. Stellt die Speicher Barth GmbH dem Gast einen Stellplatz zur Verfügung, wird hierdurch kein Verwahrungsverhältnis begründet, ungeachtet dessen, ob diese Zurverfügungstellung entgeltlich oder unentgeltlich erfolgt. Für etwaige Schäden übernimmt der Gastgeber keine Haftung.
Die Haftung für entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen, Schäden aus Ansprüchen Dritter und sonstige mittelbaren und unmittelbaren Folgeschäden ist ausgeschlossen.
Die Ansprüche des Gastes verjähren nach einem Jahr ab dem Tag des Vertragsschlusses.
Im Übrigen gelten die allgemeinen Vorschriften des BGB.

§ 9 Schlussbestimmungen

Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz der Speicher Barth GmbH.
Ist oder wird eine Bestimmung in diesem Vertrag unwirksam oder anfechtbar, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die Parteien werden an die Stelle der unwirksamen Bestimmung eine solche setzen, die wirksam ist und dem am nächsten kommt, was die Parteien im Zeitpunkt des Vertragsschlusses vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit gekannt hätten.

Der Vertrag ist ohne Unterschrift der Speicher Barth GmbH gültig und wird mit der Reservierungsbestätigung übersandt.